Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Organisation der Regionalen Planungsgemeinschaft ...

Die regionalen Angelegenheiten im Rahmen der Aufgabenerfüllung als Träger der Regionalplanung werden in den Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaft umfassend beraten, abgestimmt, koordiniert und falls erforderlich per Beschlussfassung geregelt. Damit sind die Haupttätigkeitsfelder der Gremien an sich schon umrissen. Durch die kommunale Zuständigkeit für die Regionalplanung – denn die maßgeblichen kommunalen Vertretungen sind ja als Mitglieder der Planungsgemeinschaften fest eingebunden – ergeben sich daraus nicht nur Festlegungen wie die Ziele und Grundsätze der Raumordnung im Regionalplan, die per Gesetz zu beachten bzw. zu berücksichtigen sind, sondern auch eine Selbstbindung außerhalb rechtlicher Beachtenspflichten.

Letzteres war ein wesentlicher Faktor, dass sich die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen in den vergangenen Jahren zunehmend auch als Abstimmungs- und Kooperationsforum für allgemeine Planungen, Projekte und sonstige Angelegenheiten im Rahmen der interkommunalen Kooperation und Regionalpolitik entwickelt hat. Beispiele sind etwa das Telematikkonzept und daraus abgeleitet das Regionale Informationssystem Nordthüringen.

Aufgabe der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen ist damit nicht nur die Regionalplanung, sondern vielmehr die regionale Entwicklungspolitik insgesamt.

  • ... ist als Vollversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen deren oberstes Entscheidungsgremium.
    In den Sitzungen der Planungsversammlung wird über alle wesentlichen Angelegenheiten der Regionalen Planungsgemeinschaft – insbesondere im Zusammenhang mit dem Regionalplan und internen verwaltungstechnischen Entscheidungen – beraten und dazu in der Regel Beschlüsse gefasst. Die Planungsversammlung beschließt unter anderem

    • die Änderung des Regionalplanes sowie dessen Vorlage zur Genehmigung,
    • zu internen Verfahrensfragen – Satzung, Geschäftsordnung, Zusammensetzung der Ausschüsse und des Planungsbeirates, Wahl des Präsidenten und der Ausschuss-Vorsitzenden sowie deren Stellvertreter,
    • allgemein zu allen Angelegenheiten von regionaler Brisanz, die über die Zuständigkeit der Untergremien hinausgehen.

    Die in der Regionalen Planungsgemeinschaft zusammengeschlossenen Landkreise und als Mittelzentrum / Oberzentrum ausgewiesenen kreisangehörigen Städte der Planungsregion Nordthüringen entsenden nach einem im Thüringer Landesplanungsgesetz festgelegten, einwohnerbezogenen Schlüssel Vertreter in die Planungsversammlung. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Mitgliedern der Planungsversammlung kraft Amtes (geborene Mitglieder) – bei den Landkreisen der Landrat, bei den als Mittelzentrum ausgewiesenen kreisangehörigen Städten die Oberbürgermeister / Bürgermeister – und den übrigen Mitgliedern, die von den Vertretungen der Landkreise gewählt werden.

    In der VIII. Planungsversammlung 2024 – 2029 der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen sind aktuell vertreten:

    Landkreis Eichsfeld – Landrätin Dr. Marion Frant, Andreas Fernkorn und Peter Krippendorf
    Kyffhäuserkreis – Landrätin Antje Hochwind-Schneider und Jörg Steinmetz
    Landkreis Nordhausen – Landrat Matthias Jendricke, Frank Rostek und Henry Pasenow
    Unstrut-Hainich-Kreis – Landrat Thomas Ahke, Andreas Henning und Annette Lehmann
    Stadt Nordhausen – Oberbürgermeister Kai Buchmann
    Stadt Artern – Bürgermeister Wolfgang von Eye
    Stadt Bad Langensalza – Bürgermeister Matthias Reinz
    Stadt Heiligenstadt – Bürgermeister Thomas Spielmann
    Stadt Leinefelde-Worbis – Bürgermeister Christian Zwingmann
    Stadt Mühlhausen – Oberbürgermeister Dr. Johannes Bruns
    Stadt Sondershausen – Bürgermeister Steffen Grimm

  • ... übernimmt die Koordination, Vorab-Beratung und strategische Vorbereitung wichtiger Entscheidungen der Planungsversammlung und der Ausschüsse. Die Präsidentin vertritt die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen nach außen und führt den Vorsitz im Präsidium, in den Sitzungen der Planungsversammlung und des Planungsbeirates. Sie vollzieht die Beschlüsse der Planungsversammlung und der Ausschüsse.
    Das Präsidium wird von der Planungsversammlung aus deren Mitte gewählt.

    Das Präsidium der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen setzt sich zusammen aus ...

    ... der Präsidentin, Landrätin Dr. Marion Frant, Landkreis Eichsfeld

    ... dem Vorsitzenden des Planungsausschusses und 1. Stellvertreter, Landrat Matthias Jendricke, Landkreis Nordhausen und

    ... dem Vorsitzenden des Strukturausschusses und 2. Stellvertreter, Landrat Thomas Ahke, Unstrut-Hainich-Kreis

    ... der 3. Stellvertreterin, Landrätin Antje Hochwind-Schneider, Kyffhäuserkreis.

  • ... ist vor allem zuständig für die sich aus der Fortschreibung des Regionalplanes ergebenden inhaltlichen und formellen Aufgaben sowie für die Abklärung der sich diesbezüglich ergebenden aktuellen und perspektivischen regionalplanerischen Fragestellungen. Dazu werden Beratungen geführt und Beschlüsse gefasst.
    Der Planungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und acht weiteren Mitgliedern. Die namentliche Benennung der Mitglieder des Planungsausschusses und deren Stellvertreter erfolgt durch Beschluss der Planungsversammlung.

    Mitglieder des Planungsausschusses der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen:

    Landrat Matthias Jendricke, Landkreis Nordhausen – Vorsitzender
    Landrätin Antje Hochwind-Schneider, Kyffhäuserkreis
    Peter Krippendorf, Landkreis Eichsfeld
    Jörg Steinmetz, Kyffhäuserkreis
    Henry Pasenow, Landkreis Nordhausen
    Annette Lehmann, Unstrut-Hainich-Kreis
    Oberbürgermeister Kai Buchmann, Stadt Nordhausen
    Bürgermeister Christian Zwingmann, Stadt Leinefelde-Worbis
    Oberbürgermeister Dr. Johannes Bruns, Stadt Mühlhausen

  • ... hat insbesondere die Aufgabe, im Auftrag der Regionalen Planungsgemeinschaft Stellungnahmen zu raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen anderer Planungsträger zu beraten, abzustimmen und zu beschließen.
    Der Strukturausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und neun weiteren Mitgliedern. Die namentliche Benennung der Mitglieder des Strukturausschusses und deren Stellvertreter erfolgt durch Beschluss der Planungsversammlung.

    Mitglieder des Strukturausschusses der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen:

    Landrat Thomas Ahke, Unstrut-Hainich-Kreis – Vorsitzender
    Landrätin Dr. Marion Frant, Landkreis Eichsfeld
    Andreas Fernkorn, Landkreis Eichsfeld
    Jörg Steinmetz, Kyffhäuserkreis
    Frank Rostek, Landkreis Nordhausen
    Andreas Henning, Unstrut-Hainich-Kreis
    Bürgermeister Wolfgang von Eye, Stadt Artern
    Bürgermeister Matthias Reinz, Stadt Bad Langensalza
    Bürgermeister Thomas Spielmann, Stadt Heiligenstadt
    Bürgermeister Steffen Grimm, Stadt Sondershausen

  • ... ist ein beratendes Gremium für die Regionale Planungsgemeinschaft, gebildet aus Repräsentanten wichtiger in der Region vertretener Institutionen und Organisationen. Die Mitglieder des Planungsbeirates werden von der Präsidentin der Regionalen Planungsgemeinschaft – die auch den Vorsitz im Planungsbeirat führt – für die Dauer der Kommunalwahlperiode berufen. Die Auswahl richtet sich dabei nach den Vorgaben des Thüringer Landesplanungsgesetzes, die von der Regionalen Planungsgemeinschaft konkretisiert und in der Satzung festgelegt werden.
    Der Regionale Planungsbeirat soll die Regionale Planungsgemeinschaft insbesondere in Problem- und Fragestellungen im Rahmen der Aufstellung und Änderung des Regionalplanes sowie bei Grundsatzthemen der Regionalplanung beratend unterstützen. Zunehmend werden aber auch allgemeine Themenstellungen der Regionalentwicklung und -politik, v.a. auch informellen Schwerpunktes, im Planungsbeirat eingehend diskutiert und dazu Expertisen erarbeitet.

    Dem Regionalen Planungsbeirat Nordthüringen gehören zurzeit folgende Institutionen / Vertreter an ...

    Gemeinde- und Städtebund Thüringen / Matthias Marquardt
    Industrie- und Handelskammer Erfurt / Peggy Lindner
    Handwerkskammer Erfurt / Sebastian Ratz
    Thüringer Bauernverband / Susann Goldhammer
    Waldbesitzerverband für Thüringen / Justus Eberl
    Deutscher Gewerkschaftsbund / Uta Zaspel-Bornemann
    Verband der Wirtschaft Thüringens / Bert Vulpius
    Katholisches Büro Erfurt / Cornelia Schimek
    Evangelisches Büro Erfurt / Ralf Rüdiger
    Hochschule Nordhausen / Robert B. Wudtke
    Nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannte Verbände / Heidi Schell
    Architektenkammer Thüringen / Andreas Meißner
    Ingenieurkammer Thüringen / Katharina Ehrhardt
    Handelsverband Thüringen / Knut Bernsen
    Thüringer Tourismus GmbH / Matthias Deichstetter
    Landessportbund Thüringen / Frank Meyer
    Liga der Freien Wohlfahrtspflege / Alice Mattauch
    Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft / Frank Emrich
    Verband kommunaler Unternehmen / Markus Klaus

     

  • ... unterstützt die Regionale Planungsgemeinschaft bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
    Da die Regionalplanung Aufgabe des Landes bleibt, muss der Freistaat Thüringen entsprechend Personal und Material zur Absicherung der Aufgabenerfüllung zur Verfügung stellen. Dazu bedient sich die mit der Trägerschaft der Regionalplanung beauftragte Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen gem. dem Thüringer Landesplanungsgesetz einer Regionalen Planungsstelle bei der Oberen Landesplanungsbehörde (Thüringer Landesverwaltungsamt).
    Die Regionale Planungsstelle Nordthüringen übernimmt für die Regionale Planungsgemeinschaft unter anderem

    • die Führung der Geschäfte und des Haushaltes,
    • die Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen und Stellungnahmen,
    • die Erarbeitung der Entwürfe des Regionalplanes Nordthüringen im Rahmen des Fortschreibungsverfahrens,
    • allgemein die Vor- und Nachbereitung der Beratungen der Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaft (Sitzungsunterlagen, Protokollführung usw.),
    • das Regionalmarketing und -management inkl. der Betreuung der Kommunen und regionaler Konzepte.

    Die Regionale Planungsstelle Nordthüringen ist innerhalb des Thüringer Landesverwaltungsamtes in das Referat 300 Bau- und Wohnungsrecht, Regionale Planungsstellen der Abteilung Bauwesen und Raumordnung integriert.
    Das Referat 300 nimmt innerhalb der Oberen Landesplanungsbehörde eine besondere Rolle ein, die dem oben dargestellten Modell der Regionalplanung in Thüringen – Landesaufgabe, die von kommunal zusammengesetzten Planungsgemeinschaften getragen wird – geschuldet ist: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regionalen Planungsstelle arbeiten zwar überwiegend im Auftrag der Regionalen Planungsgemeinschaft, sind und bleiben aber Personal der Oberen Landesplanungsbehörde. In dieser Funktion werden, neben den o.g. Aufgaben für die Regionale Planungsgemeinschaft, auch Zuarbeiten im Rahmen von landesplanerischen Verfahren erstellt sowie die Oberste und Obere Landesplanungsbehörde allgemein überall dort unterstützt, wo spezielles, regionales Fachwissen benötigt wird.

    Dass die Regionale Planungsstellen nicht zentral am Standort der Oberen Landesplanungsbehörde in Weimar zusammengefasst, sondern vielmehr vor Ort – im Falle der Regionalen Planungsstelle Nordthüringen in Sondershausen – präsent sind, dient ihrer originären Funktion als „erster Ansprechpartner“ seitens der Regionalen Planungsgemeinschaften in der Region.
    Diese Verortung in der Region ist ein enormer Vorteilswert, hat doch das Hauptklientel der Regionalen Planungsgemeinschaft – die Mitglieder der RPG selbst, Gemeinden, Vereine und Verbände, aber auch die lokale Wirtschaft und die Bürger insgesamt – „ihre“ Planungsstelle in der eigenen Region, was wesentlich zur Entwicklung einer regionalen Identität beigetragen hat und beiträgt.

    ... die „erste Adresse“ der Regionalen Planungsgemeinschaft

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: