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Der Regionalplan ist allgemein aufzustellen bzw. zu ändern, ...

... soweit und sobald es für die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes erforderlich ist.

Regionalplan Südwestthüringen 2012

Änderung des Regionalplanes

Insbesondere soll der Regionalplan spätestens sieben Jahre nach seiner Genehmigung überprüft und erforderlichenfalls geändert werden. Insofern Ziele im Landesentwicklungsprogramm geändert wurden, was mit dem Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 vom 04.07.2014 erfolgt ist, muss der Regionalplan gemäß § 5 Abs. 6 Satz 3 ThürLPlG den neuen Zielen des Landesentwicklungsprogrammes angepasst werden.

Nach den o.g. Vorgaben wurde die Änderung des Regionalplanes Südwestthüringen am 17.03.2015 beschlossen und damit das Änderungsverfahren eingeleitet.
Über den jeweiligen Verfahrens- und Entwurfsstand sowie dazu anstehende Beteiligungsverfahren werden Sie an dieser Stelle informiert.


Verfahrensstand

Entwurf

Verfahren RP 2024 vergrößerte Ansicht
Verfahrensübersicht zur Aufstellung / Änderung von Regionalplänen in Thüringen allgemein

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