Der Regionalplan ist allgemein aufzustellen bzw. zu ändern, ...
... soweit und sobald es für die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes erforderlich ist.
► Regionalplan Südwestthüringen 2012
Änderung des Regionalplanes
Insbesondere soll der Regionalplan spätestens sieben Jahre nach seiner Genehmigung überprüft und erforderlichenfalls geändert werden. Insofern Ziele im Landesentwicklungsprogramm geändert wurden, was mit dem Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 vom 04.07.2014 erfolgt ist, muss der Regionalplan gemäß § 5 Abs. 6 Satz 3 ThürLPlG den neuen Zielen des Landesentwicklungsprogrammes angepasst werden.
Das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 vom 04.07.2014 wurde mittlerweile durch die Erste Änderung des Landesentwicklungsprogrammes Thüringen 2025 vom 05.08.2024 geändert, die am 31.08.2024 in Kraft trat. Damit wurden unter anderem in den Abschnitten 1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien, 2.2 Zentrale Orte, 2.3 Mittelbereiche und Grundversorgungsbereiche sowie im Abschnitt 5.2 Energie neue Ziele der Raumordnung in Kraft gesetzt. Hervorzuheben ist insbesondere, dass die Grundzentren nunmehr im Landesentwicklungsprogramm festgelegt wurden. Zudem wurden neben den etablierten Oberzentren Erfurt, Jena und Gera auch Eisenach, Nordhausen und das funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen in das Landesentwicklungsprogramm aufgenommen. Nunmehr befindet sich in jeder Planungsregion mindestens ein Oberzentrum. Außerdem enthält das Landesentwicklungsprogramm nunmehr verbindliche Vorgaben für den regionalen Ausbau der Windenergie in den vier Planungsregionen. Es berücksichtigt damit die neuen rechtlichen Regelungen auf Bundesebene, die darauf abzielen, mehr Flächen für die Windenergienutzung bereitzustellen.
Nach den o.g. Vorgaben wurde die Änderung des Regionalplanes Südwestthüringen am 17.03.2015 beschlossen und damit das Änderungsverfahren eingeleitet.
Über den jeweiligen Verfahrens- und Entwurfsstand sowie dazu anstehende Beteiligungsverfahren werden Sie an dieser Stelle informiert.
► Entwurf
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