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Aufstellung des Sachlichen Teilplanes Windenergie und Sicherung des Kulturerbes …

Verfahrensstand

Das Verfahren zur Aufstellung des Sachlichen Teilplanes Windenergie und Sicherung des Kulturerbes wurde am 29.11.2024 durch einen entsprechenden Beschluss (PLV 05/05/24) eingeleitet. Der Sachliche Teilplan dient der fristgerechten Umsetzung der ambitionierten bundesgesetzlichen sowie landesplanerischen Handlungsaufträge zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und dem Schutz der Kulturlandschaft. Ziel ist es, mit dem Erreichen der regionalen Teilflächenziele Windenergieanlagen planerisch steuern zu können (Entprivilegierung von Windenergieanlagen gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BauGB) und die Vorgabe 1.2.4 V des Landesentwicklungsprogrammes Thüringen 2025 umzusetzen.
Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG über die Aufstellung eines Sachlichen Teilplanes Windenergie und Sicherung des Kulturerbes Ostthüringen

Im Ergebnis der Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die Aufstellung eines Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes" Ostthüringen hat die Planungsversammlung – dem eigentlichen Beschluss über den Entwurf eines Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes" vorgezogen – am 28.03.2025 durch Beschluss (PLV 11/05/25) beabsichtigte Planungsprämissen zum Windenergieausbau in der Planungsregion Ostthüringen und den vorläufigen Kriterienkatalog zur Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie beschlossen.

Am 04.06.2025 hat die Planungsversammlung sodann beschlossen (PLV 12/06/25), den vollständigen Entwurf Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ mit den gebietskonkreten Festlegungen und der Begründung (einschließlich Umweltbericht) zu veröffentlichen sowie der Öffentlichkeit, den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und den im Regionalen Planungsbeirat vertretenen Institutionen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ist der Sachliche Teilplan „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ einer Umweltprüfung zu unterziehen und dem Plan ein Umweltbericht beizufügen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.

Das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren zum Planentwurf, in dessen Rahmen die Öffentlichkeit, die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die im Regionalen Planungsbeirat vertretenen Institutionen Gelegenheit haben, Stellungnahmen zum Planentwurf, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht abzugeben, findet von Montag, dem 14.Juli 2025 bis einschließlich Montag, dem 15.September 2025, statt. In der diesbezüglichen öffentlichen Bekanntmachung wird neben dem genannten Zeitraum der Durchführung der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung auch auf weitere Zugangsmöglichkeiten (auch analoge) zu den Planunterlagen hingewiesen sowie die Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme benannt.
Stellungnahmen zum Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ sollen vorzugsweise über das Online-Beteiligungsportal eingereicht oder per E-Mail an teilplanwind-ost@tlvwa.thueringen.de abgegeben werden.

Um Nutzung der Online-Beteiligung wird ausdrücklich gebeten (Hinweise). Stellungnahmen die Online über das Beteiligungsportal abgegeben werden, besitzen die gleiche Rechtssicherheit und Rechtsverbindlichkeit wie herkömmlich verfasste Stellungnahmen und können durch die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen direkt weiterverarbeitet und der Abwägung zugeführt werden. Stellungnahmen, die elektronisch übermittelt werden, erhalten eine Eingangsbestätigung.
Mit Beendigung des Beteiligungsverfahrens erfolgt die Erfassung und Auswertung der vorgebrachten Stellungnahmen zum Planentwurf. Die Ergebnisse der Auswertung sowie die möglicherweise daraus resultierende Überarbeitung des Planentwurfes werden in den Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen beraten.
Gegebenenfalls wird für den überarbeiteten Planentwurf ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt.

Aus gegebenen Anlass weist der Plangeber (Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen) ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 9 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 3 Thüringer Landesplanungsgesetz die Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen (hier Regionalplan Ostthüringen bzw. Sachliche Teilpläne) zu unterrichten bzw. zu beteiligen ist und somit die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplanes besteht. Eine Pflicht des Plangebers, auf die erhaltenen Stellungnahmen jeweils mit einer Eingangsbestätigung oder Informationen zur Berücksichtigung der eingereichten Hinweise, Anregungen und Bedenken zu reagieren oder Stellungnehmende über den jeweiligen „aktuellen Stand der Dinge“ zu informieren, lässt sich weder aus den gesetzlichen Grundlagen für das Planverfahren ableiten, noch ist dies üblich oder gar praktikabel.

Zentrale Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Windenergieplanung in der Region Ostthüringen finden Sie in folgenden Dokumenten:
Handreichung zur Sitzung der Planungsversammlung vom 04.06.2025
FAQ Windenergieplanung

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