Aufstellung des Sachlichen Teilplanes Windenergie und Sicherung des Kulturerbes …
Das Verfahren zur Aufstellung des Sachlichen Teilplanes Windenergie und Sicherung des Kulturerbes wurde am 29.11.2024 durch einen entsprechenden Beschluss (PLV 05/05/24) eingeleitet. Der Sachliche Teilplan dient der fristgerechten Umsetzung der ambitionierten bundesgesetzlichen sowie landesplanerischen Handlungsaufträge zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und dem Schutz der Kulturlandschaft. Ziel ist es, mit dem Erreichen der regionalen Teilflächenziele Windenergieanlagen planerisch steuern zu können (Entprivilegierung von Windenergieanlagen gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BauGB) und die Vorgabe 1.2.4 V des Landesentwicklungsprogrammes Thüringen 2025 umzusetzen.
Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 ROG über die Aufstellung eines Sachlichen Teilplanes Windenergie und Sicherung des Kulturerbes Ostthüringen
Im Ergebnis der Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen über die Aufstellung eines Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes" Ostthüringen hat die Planungsversammlung – dem eigentlichen Beschluss über den Entwurf eines Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes" vorgezogen – am 28.03.2025 durch Beschluss (PLV 11/05/25) beabsichtigte Planungsprämissen zum Windenergieausbau in der Planungsregion Ostthüringen und den vorläufigen Kriterienkatalog zur Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie beschlossen.
Am 04.06.2025 hat die Planungsversammlung sodann beschlossen (PLV 12/06/25), den vollständigen Entwurf Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ mit den gebietskonkreten Festlegungen und der Begründung (einschließlich Umweltbericht) zu veröffentlichen sowie der Öffentlichkeit, den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und den im Regionalen Planungsbeirat vertretenen Institutionen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ist der Sachliche Teilplan „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“ einer Umweltprüfung zu unterziehen und dem Plan ein Umweltbericht beizufügen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.
Der Entwurf des Sachlichen Teilplans „Windenergie und Sicherung des Kulturerbes“, seine Begründung und der Umweltbericht sowie weitere zweckdienliche Unterlagen standen im Zeitraum vom 14. Juli 2025 bis einschließlich 15. September 2025 zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit. Mit Beendigung des Beteiligungsverfahrens erfolgt nunmehr die Erfassung und Auswertung der vorgebrachten Stellungnahmen zum Planentwurf. Die Ergebnisse der Auswertung sowie die möglicherweise daraus resultierende Überarbeitung des Planentwurfes werden in den Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen beraten. Gegebenenfalls wird für den überarbeiteten Planentwurf ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Zentrale Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Windenergieplanung in der Region Ostthüringen finden Sie in folgenden Dokumenten:
Handreichung zur Sitzung der Planungsversammlung vom 04.06.2025
FAQ Windenergieplanung