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Mit dem Regionalplan ...

... legt die Regionale Planungsgemeinschaft die räumliche und strukturelle Entwicklung der Planungsregion als Ziele und Grundsätze der Raumordnung – die allgemeinen Grundsätze der Raumordnung in den gesetzlichen Grundlagen und die Zielsetzungen des Landesentwicklungsprogrammes ausformend und ergänzend – fest.

Info – Ziele und Grundsätze der Raumordnung

Dieser regionale Ordnungs-, Entwicklungs- und Sicherungsrahmen stellt ein wesentliches Bindeglied zwischen der Landesplanung und der kommunalen Ortsplanung dar und ist damit auch ein Garant für die Durchdringung übergeordneter, landesentwicklungspolitischer Vorgaben bis in die Ebene der kommunalen Planungen.

Der Regionalplan ist aus dem Landesentwicklungsprogramm zu entwickeln. Das Landesentwicklungsprogramm beinhaltet textliche und zeichnerische Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung für den Gesamtraum Thüringen.
Den gesetzlichen Vorgaben folgend hat die Oberste Landesplanungsbehörde erstmals 1993 einen Raumordnungsplan als Landesentwicklungsprogramm für das Gebiet des Freistaates Thüringen erarbeitet. Dieser wurde in Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen als Landesentwicklungsplan fortgeschrieben und am 06.10.2004 als Rechtsverordnung erlassen.
Die aktuelle Fassung des Landesentwicklungsprogrammes ist gemäß der Bekanntmachung der Thüringer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm vom 04.07.2014 (GVBl. Nr. 6/2014, S. 205) am 05.07.2014 in Kraft getreten (Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025).

Der wesentlichste Maßstab insbesondere für die gegenseitige Abstimmung Regionalplanung – kommunale Bauleitplanung ist dabei das sog. Gegenstromprinzip, demnach die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume sich in die Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraumes einfügen und die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraumes die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigt soll: D.h. ebenso wie die kommunale Bauleitplanung ihre Ziele denen des Regionalplanes anpassen muss, müssen bei der Erarbeitung des Planwerkes auch die Planungen der Kommunen berücksichtigt werden. Dazu dient auch die umfassende Beteiligung und der dabei geltende hohe Stellenwert der Kommunen im Rahmen der Anhörung und Offenlegung des Planentwurfes im Vorfeld der Genehmigung des Regionalplanes.

Status-Quo des Regionalplanes Mittelthüringen

Mit der Bekanntgabe der Genehmigung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 31/2011 vom 01.08.2011 ist der Regionalplan Mittelthüringen in Kraft getreten. In einem vorgezogenen Änderungsverfahren wurde zwischenzeitlich das Vorranggebiet RIG-2 Gotha Nordost, eine im Regionalplan von 2011 als Regional bedeutsames Industrie- und Gewerbegebiet ausgewiesene Fläche, gestrichen. Die Änderung ist am 24.12.2018 in Kraft getreten.

Regionalplan Mittelthüringen 2011

Verfahren zur Änderung des Regionalplanes

Infolge der 2014 erfolgten Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Thüringen ist die Änderung des Regionalplanes erforderlich geworden. Diese wurde am 18.03.2015 beschlossen und damit das Änderungsverfahren eingeleitet.

Änderung des Regionalplanes

Sachlicher Teilplan Windenergie 2018

Mit Urteilsverkündung vom 22.11.2022 hat das Oberverwaltungsgericht Weimar den Sachlichen Teilplan Windenergie 2018 für unwirksam erklärt. Gegen dieses Urteil wurde beim Bundesverwaltungsgericht der Antrag gestellt, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes über die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil aufzuheben und die Revision zuzulassen. Am 14.12.2023 ist der abschlägige Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen zugegangen. Somit hat der Sachliche Teilplan Windenergie 2018 keine Rechtswirksamkeit mehr.

Verfahren zur Aufstellung des 2. Sachlichen Teilplanes Windenergie

Die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen hat am 12.12.2023 beschlossen, den Entwurf des 2. Sachlichen Teilplanes Windenergie Mittelthüringen zu veröffentlichen und die Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 ThürLPlG durchzuführen. Die Beteiligung findet vom 26.02.2024 bis einschließlich 25.04.2024 statt.

Aufstellung des 2. Sachlichen Teilplanes Windenergie

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