Der Regionalplan ist allgemein aufzustellen bzw. zu ändern, ...
... soweit und sobald es für die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes erforderlich ist.
► Regionalplan Ostthüringen 2012
Änderung des Regionalplanes
Insbesondere soll der Regionalplan spätestens sieben Jahre nach seiner Genehmigung überprüft und erforderlichenfalls geändert werden. Insofern Ziele im Landesentwicklungsprogramm geändert wurden, was mit dem Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 vom 04.07.2014 erfolgt ist, muss der Regionalplan gemäß § 5 Abs. 6 Satz 3 ThürLPlG den neuen Zielen des Landesentwicklungsprogrammes angepasst werden. Das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 vom 04.07.2014 wurde mittlerweile durch die Erste Änderung des Landesentwicklungsprogrammes Thüringen 2025 vom 05.08.2024 geändert. Damit wurden u.a. im Abschnitt 5.2 Energie neue Ziele der Raumordnung in Kraft gesetzt. Das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 enthält nunmehr verbindliche Vorgaben für den regionalen Ausbau der Windenergie in den vier Planungsregionen. Es berücksichtigt damit die neuen rechtlichen Regelungen auf Bundesebene, die darauf abzielen, mehr Flächen für die Windenergienutzung bereitzustellen.
Nach den o.g. Vorgaben wurde die Änderung des Regionalplanes Ostthüringen am 20.03.2015 beschlossen und damit das Änderungsverfahren eingeleitet. Am 29.11.2024 wurde die Aufstellung eines Sachlichen Teilplanes Windenergie und Sicherung des Kulturerbes beschlossen und damit das diesbezügliche Aufstellungsverfahren eingeleitet.
Über den jeweiligen Verfahrens- und Entwurfsstand sowie dazu anstehende Beteiligungsverfahren werden Sie an dieser Stelle informiert.
► Änderung des Regionalplanes Ostthüringen
► Aufstellung des Sachlichen Teilplanes Windenergie und Sicherung des Kulturerbes
