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Entwurf ...

… zur Änderung des Regionalplanes Ostthüringen:

Regionalplan Ostthüringen 2012

Änderung des Regionalplanes

 

Mit Blick auf eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Region Ostthüringen und im Ergebnis  der 2014 erfolgten Fortschreibung des übergeordneten Landesentwicklungsprogrammes Thüringen, hat die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen als Plangeber das Änderungsverfahren des derzeit gültigen Regionalplan Ostthüringen 2012 eingeleitet. Hierzu wurde im Jahr 2015 die Änderung des Regionalplanes Ostthüringen durch die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen beschlossen (Nr. PLV 04/01/15).

Ebenfalls im Jahr 2015, wurde in Folge obergerichtlicher- und höchstrichterlicher Rechtsprechung die Festlegung von Vorranggebieten Windenergie aus dem Regionalplan Ostthüringen 2012 für unwirksam erklärt. Um die Steuerungswirkung des Planes beim Ausbau der Windenergie in Ostthüringen wieder zu erlangen, wurde der betreffende Abschnitt 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie aus der begonnenen Änderung des Regionalplanes Ostthüringen herausgelöst und zeitlich vorgezogen bearbeitet. Der erste Entwurf für den Abschnitt 3.2.2 wurde 2016 zur Beteiligung freigegeben. Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergab sich ein sachlicher Bedarf zur Änderung – weshalb ein 2. Entwurf des Abschnittes 3.2.2 bis 2018 erarbeitet wurde. Dieser wurde mit Beschluss der Planungsversammlung vom 30. November 2018 in die laufende Gesamtplanfortschreibung integriert und mit dem 1. Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen zur Beteiligung freigegeben. Aus den zu diesem Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen hat sich nach der Durchführung der Abwägung kein sachlicher Bedarf für eine erneute Beteiligung zum Abschnitt 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie ergeben.
So wurde aufgrund des verfestigten Planungsstandes im Juni 2020 beschlossen, dass der Abschnitt 3.2.2 als Sachlicher Teilplan Windenergie Ostthüringen zur Genehmigung vorgelegt wird. Nach der Genehmigungserteilung wurde der Sachliche Teilplan Windenergie am 21. Dezember 2020 in Kraft gesetzt und steuert seither die Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Ostthüringen.

Die intensive Arbeit am Sachlichen Teilplan Windenergie, die eingegangenen Anregungen und Hinweise zu den restlichen Abschnitten des 1. Regionalplanentwurfes und die vielfältigen dynamischen globalen Entwicklungen mit regionalen Auswirkungen seit dem Jahr 2020 führten dazu, dass der erste Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen grundlegend überarbeitet, ergänzt, neu strukturiert und an die aktuellen fachgesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden musste.
Ein 2. Entwurf des Gesamtplanes konnte 2023 fertiggestellt werden – mit Ausnahme des Abschnitts 2.2 „Sicherung des Kulturerbes“.
Die Ausgliederung des Abschnitts 2.2 „Sicherung des Kulturerbes“ aus dem Änderungsverfahren zum Regionalplan Ostthüringen ist das Ergebnis der fachlichen Auseinandersetzung mit den rasch aufeinanderfolgenden und weiterhin andauernden Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des beschleunigten Ausbaues der Erneuerbaren Energien und dem sich daraus ergebenden Konfliktpotenzial zwischen Klima- und Denkmalschutz.
Mit Beschluss (Nr. PLV 23/01/23) der Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen vom 02. Juni 2023 wurde festgelegt, den Abschnitt 2.2 unter Beachtung der aktuellen rechtlichen Entwicklungen und in Verbindung mit der perspektivischen Fortschreibung/Neuaufstellung des Sachlichen Teilplanes Windenergie Ostthüringen, abschließend zu bearbeiten.

Mit einem weiteren Beschluss der Planungsversammlung vom 02. Juni 2023 (Nr. PLV 25/03/23) wurde sodann der 2. Entwurf des Regionalplanes Ostthüringen zur Beteiligung freigegeben. Gleichzeitig wurde durch diesen Beschluss festgelegt, dass die Anhörung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und der im Regionalen Planungsbeirat vertretenen Institutionen sowie die öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 24. Juli 2023 bis einschließlich 25. September 2023 erfolgt.

Mit Beendigung der Frist dieses Beteiligungsverfahrens erfolgte die Erfassung, Auswertung und Abwägung der vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen der eingegangenen Stellungnahmen zum 2. Planentwurf des Regionalplanes Ostthüringen. Die Ergebnisse der Auswertung sowie die möglichweise daraus resultierende Überarbeitung des Planentwurfes wurden in den Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen beraten.

Die im Rahmen dieser Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen hat der Plangeber gegen- und untereinander abgewogen. Diese Abwägungsentscheidungen sind im Regionalplan Ostthüringen berücksichtigt und Grundlage für dessen abschließende Fassung. Weil nach der Durchführung der Abwägung kein fachlicher und sachlicher Bedarf für ein erneutes Beteiligungsverfahren bestand, hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen am 19. April 2024 den gesetzlich vorgeschriebenen nächsten Schritt vollzogen und den Beschluss über den Regionalplan Ostthüringen und dessen Vorlage zur Genehmigung gefasst (Nr. PLV 30/01/24).

Am 17. Mai 2024 wurde der Regionalplan Ostthüringen der Obersten Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Derzeit findet das Genehmigungsverfahren gemäß § 5 Abs. 3 ThürLPlG statt.

Die Planunterlagen zur Genehmigungsvorlage des Regionalplanes Ostthüringen mit seinen Bestandteilen sowie die Abwägungsentscheidungen stehen unter nachfolgender Adresse zum Herunterladen bereit:

Genehmigungsvorlage Regionalplan Ostthüringen

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