I. Planungsversammlung 1991 bis 1994 ...
24.05.1994 – Beschluss des Regionalen Raumordnungsplanes Südthüringen, Teil A und dessen Vorlage zur Verbindlicherklärung
11.05.1994 – Erste Verordnung zur Änderung der Landesregionenverordnung
Umfassende Änderungen in der räumlichen Zusammensetzung der Planungsregionen (i.V.m. ThürNGG). Die Zahl der Landkreise reduziert sich auf vier:
Landkreis Hildburghausen – Erweiterung um Teile des Landkreises Suhl
Landkreis Schmalkalden-Meiningen – Zusammenlegung der Landkreise Meiningen und Schmalkalden sowie Teile des Landkreises Suhl
Landkreis Sonneberg – Erweiterung um Teile des Landkreises Neuhaus
Wartburgkreis – Zusammenlegung des Landkreises Bad Salzungen mit dem Landkreis Eisenach und Teilen des Landkreises Bad Langensalza aus der Planungsregion Mittelthüringen
Teile des Landkreises Neuhaus werden dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt (Planungsregion Ostthüringen) sowie eine Gemeinde des Landkreises Suhl dem Ilm-Kreis (Planungsregion Mittelthüringen) zugeordnet.08.03.1994 – Beschluss zur Offenlegung des Regionalen Raumordnungsplanes Südthüringen, Teil A
10.11.1993 – Thüringer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Thüringen (LEP Thüringen)
10.11.1993 – „Wirtschaftspolitik für das Land Thüringen unter Beachtung der Region Südthüringen“ / Regionalkonferenz der Regionalen Planungsgemeinschaft Südthüringen und des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr in Schmalkalden
16.08.1993 – Thüringer Neugliederungsgesetz (ThürNGG)
Einleitung der Kreisgebietsreform in Thüringen. Die Zusammenlegung und Neubildung von Landkreisen hat auch gravierende Folgen für die Abgrenzung der Planungsregionen. Das Gesetz tritt in Kraft am ersten Tag des Monats, der auf den Tag der Kommunalwahlen 1994 folgt.21.04.1993 – „Thüringer Regionen im Wettbewerb des Europäischen Binnenmarktes“ / Gemeinsame Veranstaltung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südthüringen und des Thüringer Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten in Sonneberg
14.12.1992 – Beschluss zur Anhörung des Regionalen Raumordnungsplanes Südthüringen, Teil A
03.07.1992 – Beschluss der Aufstellung des Regionalen Raumordnungsplanes Südthüringen
26.05.1992 – Konstituierung des Regionalen Planungsbeirates Südthüringen
31.12.1991 – „Ausbau der überregionalen Entwicklungsachse Erfurt – Würzburg – Stuttgart“ / Gemeinsame Veranstaltung und Resolution der Regionalen Planungsgemeinschaft Südthüringen und des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön (Bayern) in Suhl
18.10.1991 – Konstituierung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südthüringen in Suhl
Gründungsmitglieder: (ehemalige) Landkreise Bad Salzungen, Hildburghausen, Meiningen, Neuhaus, Schmalkalden, Sonneberg und Suhl; kreisfreie Stadt Suhl; kreisangehörige Städte Bad Salzungen, Meiningen und Sonneberg22.08.1991 – Thüringer Landesregionenverordnung
Die Planungsregionen werden räumlich konkretisiert.17.07.1991 – Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG)
Thüringen unterteilt sich in vier Planungsregionen (Nord-, Mittel-, Süd- und Ostthüringen). In den Planungsregionen sind Regionale Planungsgemeinschaften Träger der Regionalplanung. Die Regionalen Planungsgemeinschaften sind Körperschaften öffentlichen Rechts, gebildet aus den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern der jeweiligen Planungsregion.