Seitenbeginn . Zur Hauptnavigation . Zum Seiteninhalt

Der Regionalplan ist allgemein aufzustellen bzw. zu ändern, ...

... soweit und sobald es für die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes erforderlich ist.

Regionalplan Nordthüringen 2012

Änderung des Regionalplanes

Insbesondere soll der Regionalplan spätestens sieben Jahre nach seiner Genehmigung überprüft und erforderlichenfalls geändert werden. Insofern Ziele im Landesentwicklungsprogramm geändert wurden, was mit dem Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 vom 04.07.2014 erfolgt ist, muss der Regionalplan gemäß § 5 Abs. 6 Satz 3 ThürLPlG den neuen Zielen des Landesentwicklungsprogrammes angepasst werden.
Das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 vom 04.07.2014 wurde mittlerweile durch die Erste Änderung des Landesentwicklungsprogrammes Thüringen 2025 vom 05.08.2024 geändert. Damit wurden unter anderem im Abschnitt 5.2 Energie neue Ziele der Raumordnung in Kraft gesetzt. Das Landesentwicklungsprogramm enthält nunmehr verbindliche Vorgaben für den regionalen Ausbau der Windenergie in den vier Planungsregionen. Es berücksichtigt damit die neuen rechtlichen Regelungen auf Bundesebene, die darauf abzielen, mehr Flächen für die Windenergienutzung bereitzustellen.

Nach den o.g. Vorgaben wurde die Änderung des Regionalplanes Nordthüringen am 25.03.2015 beschlossen und damit das Änderungsverfahren eingeleitet.
Über den jeweiligen Verfahrens- und Entwurfsstand sowie dazu anstehende Beteiligungsverfahren werden Sie an dieser Stelle informiert.

VerfRP2025 vergrößerte Ansicht
Verfahrensübersicht zur Aufstellung / Änderung von Regionalplänen in Thüringen allgemein

Der Freistaat Thüringen in den sozialen Netzwerken: