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Mit dem Regionalplan ...

... legt die Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen die räumliche und strukturelle Entwicklung der Planungsregion als Ziele und Grundsätze der Raumordnung – die allgemeinen Grundsätze der Raumordnung in den gesetzlichen Grundlagen und die Zielsetzungen des Landesentwicklungsplanes ausformend und ergänzend – fest.

Info – Ziele und Grundsätze der Raumordnung

Dieser regionale Ordnungs-, Entwicklungs- und Sicherungsrahmen stellt ein wesentliches Bindeglied zwischen der Landesplanung und der kommunalen Ortsplanung dar und ist damit auch ein Garant für die Durchdringung übergeordneter, landesentwicklungspolitischer Vorgaben bis in die Ebene der kommunalen Planungen.

Der Regionalplan ist aus dem Landesentwicklungsprogramm zu entwickeln. Das Landesentwicklungsprogramm beinhaltet textliche und zeichnerische Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung für den Gesamtraum Thüringen.
Den gesetzlichen Vorgaben folgend hat die Oberste Landesplanungsbehörde erstmals 1993 einen Raumordnungsplan als Landesentwicklungsprogramm für das Gebiet des Freistaates Thüringen erarbeitet. Dieser wurde in Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen als Landesentwicklungsplan fortgeschrieben und am 06.10.2004 als Rechtsverordnung erlassen.
Die aktuelle Fassung des Landesentwicklungsprogrammes ist gemäß der Bekanntmachung der Thüringer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm vom 04.07.2014 (GVBl. Nr. 6/2014, S. 205) am 05.07.2014 in Kraft getreten (Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025).

Der wesentlichste Maßstab insbesondere für die gegenseitige Abstimmung Regionalplanung – kommunale Bauleitplanung ist das sog. Gegenstromprinzip, demnach die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume sich in die Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraumes einfügen und die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraumes die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigt soll: D.h. ebenso wie die kommunale Bauleitplanung ihre Ziele denen des Regionalplanes anpassen muss, müssen bei der Erarbeitung des Planwerkes auch die Planungen der Kommunen berücksichtigt werden. Dem dient auch die umfassende Beteiligung und der dabei geltende hohe Stellenwert der Kommunen im Rahmen der Anhörung und Offenlegung des Planentwurfes im Vorfeld der Genehmigung des Regionalplanes.

Status-Quo des Regionalplanes Nordthüringen

Mit der Bekanntgabe der Genehmigung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 44/2012 vom 29.10.2012 ist der Regionalplan Nordthüringen in Kraft getreten.

Regionalplan Nordthüringen 2012

Infolge der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Thüringen ist die Änderung des Regionalplanes Nordthüringen erforderlich geworden. Diese wurde am 25.03.2015 beschlossen und damit das Änderungsverfahren eingeleitet.

Änderung des Regionalplanes

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