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Themen und Projekte – insbesondere der informellen Planung ...

Die traditionellen, formellen Instrumente der Regionalplanung – vor allem in Form der Vorgabe von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung im Regionalplan – werden erweitert durch informelle, selbstbindende Instrumente der Regionalentwicklung, des Regionalmarketings und -managements (unter anderem Städtenetze, Regionale Entwicklungskonzepte, fachübergreifende regionale Programme, interkommunale Standortentwicklungskonzepte).
Ganz nebenbei nehmen die Regionalen Planungsgemeinschaften sich durchaus auch erweiterter regionaler Aufgaben bzw. Angelegenheiten an, wie z.B. der regionalen Koordination und Kooperation, da es für diese Tätigkeitsfelder auf regionaler Ebene oftmals keine adäquaten Institutionen gibt.

Das Tätigkeitsspektrum ist dabei vielfältig und variantenreich, wie z.B.:

  • Erfassung, Vermittlung und Koordination von Informationen in und zwischen den Regionen;
  • Beratung der und Kooperation mit den Kommunen und Fachbehörden sowie weiteren regionalen Institutionen im Bereich der Regionalentwicklung;
  • Initiierung, Forcierung, Moderation und Koordination regionaler Prozesse/Projekte, insbesondere auch im Rahmen interkommunaler Kooperationen (z.B. Städtenetze und Regionale Entwicklungskonzepte);
  • Regionalmarketing – „Vermarktung“ der Region und der regionalplanerischen Ergebnisse als Produkt nach außen, aber auch nach innen (u.a. Events, Broschüren, Internet-Präsentation);
  • Begleitung, Betreuung, Koordination und eigene Durchführung von Regionalkonzepten bis hin zur Unterstützung bei der Ausgestaltung von Verträgen sowie der Trägerschaft und Finanzierung.

Beispiele sind unter anderem:

  • ... sind Ziel- und Maßnahmenkonzepte auf der Basis einer räumlich verorteten interkommunalen / sub-regionalen Kooperation, mit dem Ziel unter anderem:

    • allgemein Kommunen zur Bewältigung ähnlicher bzw. gemeinsamer Probleme „an einen Tisch zu bekommen“, den Informationsfluss/-austausch zu befördern, Interessen verschiedener beteiligter regionaler Akteure zu koordinieren und abzugleichen sowie möglichst Impulse auszulösen, konkrete Projekte auch im Miteinander umsetzen zu wollen,
    • Ausgangsbedingungen und Anknüpfungspunkte einer interkommunalen, regionalen Kooperation (Chancen / Risiken, Stärken und Schwächen) auszuloten, mögliche Entwicklungsszenarien und -richtungen aufzuzeigen und für die zukünftige Entwicklung Leitziele zu formulieren,
    • darauf basierend konkrete Entwicklungsziele abzustimmen und selbst bindend vorzugeben und schließlich
    • die zu deren Umsetzung geeigneten Maßnahmen und Projekte genauer zu bestimmen.

    Der Planungsraum von Regionalen Entwicklungskonzepten liegt dabei unterhalb der Ebene der Planungsregion, d.h. zwischen Regionalplan und kommunalen Bauleitplänen. In der Regel orientiert er sich an den Gemarkungsgrenzen, ist aber nicht an Kreis- und Regionsgrenzen gebunden (Variationen gemäß der Themenstellung sind möglich). Aufgrund dieser Verortung sind REK keine bindende Planungen, sondern Konzepte mit Selbstbindungswirkung der Beteiligten.

    Regionale Entwicklungskonzepte stellen keine neue Planungsebene dar, sondern sind das Ergebnis einer informellen, interkommunalen Kooperation.

    Ab 1994 werden die ersten Regionalen Entwicklungskonzepte erarbeitet. Diese „REK der ersten Generation“ sind noch stark geprägt durch einen experimentellen Charakter, deutliche qualitative Unterschiede und nur zum Teil umsetzungsorientierte Maßnahmenvorschläge, was zur Umsetzung einen gewissen Überarbeitungsbedarf zur Folge hatte. Nicht alle Regionalen Entwicklungskonzepte gelangten daher in eine konkrete Realisierung bzw. werden derzeit auf Weiterführung geprüft.
    Seit 1998 werden Regionale Entwicklungskonzepte auf Basis der Richtlinie zur Förderung der Regionalentwicklung mit Landesmitteln finanziell unterstützt. Dabei ist „der Weg das Ziel“, d.h. es werden bei der Erarbeitung bzw. der Umsetzung von REK nicht die eigentliche, technische Realisierung von Maßnahmen bzw. Projekten gefördert, sondern lediglich die dafür notwendigen planungsvorbereitenden Unterlagen (Gutachten, Maßnahmenkataloge, Projektplanungen usw.).

    Bzgl. weiterer Informationen zu Regionalen Entwicklungskonzepten in Mittelthüringen wenden Sie sich bitte an die Regionale Planungsstelle.

  • Das Modellvorhaben der Raumordnung „WohnQualitäten Mittelthüringen – Neue Strategien und Allianzen im regionalen Umbauprozess“ wurde vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR, Bonn) als innovatives Projekt zur Regionalentwicklung im Schwerpunkt „Nachhaltige Siedlungsentwicklung“ unterstützt und gefördert. Es wurde in Kooperation der Oberen Landesplanungsbehörde Thüringen und der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen erstellt.

    Das Projekt im Überblick:

    Projektziel

    Kommunikationsstrategie

    Ergebnisse

  • Nicht nur gesamtgesellschaftlich, sondern auch für die weitere Entwicklung der Region stellt die zukünftige Energieversorgung neue Aufgaben und Herausforderungen. Aufgabe der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen ist es, nicht nur die planerischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, sondern diese auch in den gesamten Entwicklungsprozess einzuspielen und einen aktiven Beitrag zur Lösung dieser wichtigen Zukunftsfrage zu leisten.
    Um eine erste Grundlage für die weiteren Schritte in Richtung einer regionalen Strategie für die Gewinnung und Nutzung erneuerbarer Energien zu schaffen, hat die Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen im Zeitraum von 2009 bis 2010 mit Unterstützung der Friedrich-Schiller-Universität Jena eine Analyse des Bestands und möglicher Potenziale an regenerativen Energien in der Planungsregion erarbeitet. Aktuellere Zahlen liegen zwar mittlerweile durch die im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie 2010/2011 durchgeführte Studie zum Thüringer Bestands- und Potenzialatlas für erneuerbare Energien vor, jedoch haben die grundlegenden Aussagen und Entwicklungsschwerpunkte nach wie vor ihre Bedeutung als Orientierung für die weitere Arbeit in der Planungsregion. Planerisch konkrete Bedeutung hat hier neben der Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie im Regionalplan beispielsweise die Ermittlung geeigneter Standorte für größere Photovoltaikanlagen oder das nachhaltige regionale Potenzial an Biogasanlagen und ihre Standortanforderungen. Aber auch die immer bedeutender werdende Frage der Speicherung regenerativ gewonnener Energie sowie ein damit möglicherweise verbundener Umbau der Versorgungsnetze werden in den nächsten Jahren im Fokus stehen, wozu die Regionale Planungsgemeinschaft sich zusammen mit allen relevanten Partnern weiter austauschen und konstruktiv kooperieren wird.

    Abschlussbericht zum Projekt

  • Der Einzelhandel in Mittelthüringen erfüllt eine unverzichtbare Funktion in der Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Gütern. Dies zeigt sich nicht zuletzt in den im Regionalen Einzelhandelskonzept Mittelthüringen (REHK) ermittelten Kaufkraftbindungsquoten, die fast über alle Sortimente hinweg ausgeglichen sind und einen Beleg dafür bilden, dass sich die Bevölkerung der Region gut versorgen kann. Die Verteilung des Einzelhandelsangebots weist in zahlreichen Sortimenten eine deutliche Konzentration auf die Zentralen Orte, insbesondere auf die höherstufigen Zentralen Orte, auf.
    Daneben lassen sich aus der Bestands- und Trenduntersuchung des REHK verschiedene Herausforderungen erkennen, vor denen der Einzelhandel in der Region steht. Auszugsweise sind hier Betriebsgröße, Wettbewerbsfähigkeit und -druck (auch durch den Onlinehandel) sowie der geringe bis nicht vorhandene Zuwachs bei der Kaufkraft der Bevölkerung zu nennen. Die schlechtere Erreichbarkeit der Betriebe durch den Rückzug vor allem des Lebensmitteleinzelhandels „aus der Fläche“ bzw. dessen Verlagerung an die Ortsränder verschlechtert die Lebensqualität insbesondere derjenigen Bevölkerungsgruppen, die nicht regelmäßig auf ein eigenes Auto zurückgreifen können. Der überwiegend hohe Leerstand in innenstädtischen Lagen zeigt die Schwächung seiner eigentlich wichtigen zentrumsbildenden Funktion und stellt die Attraktivität der Zentren in der Region z.T. in Frage.
    Damit der Einzelhandel die Versorgung mit Gütern auch zukünftig in einer Region mit durchschnittlich weniger und älteren Einwohnerinnen und Einwohnern gewährleisten kann, braucht es geeignete Rahmenbedingungen, die mit dem Regionalen Einzelhandelskonzept für die Region formuliert werden. Das REHK konkretisiert daher die raumplanerischen Handlungsaufträge aus dem Raumordnungsgesetz und dem Landesplanungsgesetz bzw. leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung dieser Grundsätze und Leitvorstellungen:

    • Erhaltung der Innenstädte und örtlichen Zentren als zentrale Versorgungsbereiche,
    • Erreichbarkeit von Einrichtungen und Angeboten der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 ROG),
    • zukunftsweisende Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Gestaltung des demografischen Wandels schaffen (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 ThürLPlG),
    • Rahmen zur weiteren Stabilisierung und Entwicklung der polyzentrischen und vielfältigen Siedlungsstruktur bilden (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 ThürLPlG) und
    • die wesentlichen Leistungen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge, insbesondere die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, müssen für alle Regionen sichergestellt werden (§ 1 Abs. 3 Nr. 6 ThürLPlG).

    Beschluss der Planungsversammlung zum REHK

    REHK

    Datenblätter

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