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Entwurf ...

… zur Änderung des Regionalplanes Südwestthüringen:

Die Änderung ist mit der entsprechenden Beschlussfassung vom 17.03.2015 eingeleitet worden.

Regionalplan Südwestthüringen 2012

Änderung des Regionalplanes

 

In ihrer Sitzung am 27.11.2018 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen beschlossen, den Entwurf zum Regionalplan Südwestthüringen zur Durchführung der Beteiligung (Anhörung und öffentliche Auslegung) nach § 3 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) vom 11. Dezember 2012 (GVBl S. 450) freizugeben (Beschluss-Nr. 06/371/2018 – siehe Verfahrensübersicht und -stand). Gleichzeitig legte sie fest, dass die Anhörung / öffentliche Auslegung (Beteiligung) im Zeitraum vom 11.03.2019 bis einschließlich 15.05.2019 erfolgt.

Mit Beendigung der Frist dieses Beteiligungsverfahrens erfolgte die Erfassung und Bearbeitung der zahlreich eingegangenen Stellungnahmen zum Planentwurf. In einem intensiven Arbeitsprozess wurden die Abwägungen der vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen vorgenommen sowie neue inhaltliche und rechtliche Aspekte (insbesondere durch die vielfältigen dynamischen globalen Entwicklungen mit regionalen Auswirkungen und die Erste Änderung des Landesentwicklungsprogrammes Thüringen 2025 vom 05.08.2024) in den 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen einschließlich Umweltbericht integriert. D.h., der erste Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen wurde in seiner Gesamtheit grundlegend überarbeitet und ergänzt. Somit ist die Durchführung eines erneuten Beteiligungsverfahrens erforderlich.

Der 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen wurde durch die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft am 25.03.2026 beschlossen und zur Veröffentlichung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie der im Planungsbeirat vertretenen Institutionen freigegeben (Beschluss-Nr.: 05/445/2026). Das Beteiligungsverfahren findet im Zeitraum vom 18.05.2026 bis einschließlich 20.07.2026 statt.
Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen nach § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 ThürLPlG sowie
Berichtigung zur Bekanntmachung

Zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen

Aus gegebenem Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß § 10 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 ThürLPlG die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie die im Planungsbeirat vertretenen Institutionen bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen (hier Regionalplan Südwestthüringen) zu unterrichten bzw. zu beteiligen sind und somit die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplanes besteht. Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen (Regionalplan, Karten und Umweltbericht) können im Beteiligungszeitraum vom 18.05. bis einschließlich 20.06.2026 abgegeben werden. Sie sollen gemäß § 9 Abs. 2 ROG elektronisch übermittelt werden, können aber auch schriftlich übersandt werden (siehe oben genannte „Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen …“). Eine Pflicht des Plangebers, auf die erhaltenen Stellungnahmen jeweils mit einer Eingangsbestätigung oder Informationen zur Berücksichtigung der eingereichten Hinweise, Anregungen und Bedenken zu reagieren oder Stellungnehmende über den jeweiligen „aktuellen Stand der Dinge“ zu informieren, lässt sich weder aus den gesetzlichen Grundlagen für das Planverfahren ableiten, noch ist dies üblich oder gar praktikabel.

Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Regionalplan Südwestthüringen finden Sie in folgendem Dokument:
FAQ Regionalplan

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