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Entwurf ...

… zur Änderung des Regionalplanes Südwestthüringen:

Die Änderung ist mit der entsprechenden Beschlussfassung vom 17.03.2015 eingeleitet worden.

In ihrer Sitzung am 27.11.2018 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen beschlossen, den Entwurf zum Regionalplan Südwestthüringen zur Durchführung der Beteiligung (Anhörung und öffentliche Auslegung) nach § 3 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) vom 11. Dezember 2012 (GVBl S. 450) freizugeben (Beschluss-Nr. 06/371/2018 – siehe Verfahrensübersicht und -stand). Gleichzeitig legte sie fest, dass die Anhörung / öffentliche Auslegung (Beteiligung) im Zeitraum vom 11.03.2019 bis einschließlich 15.05.2019 erfolgt.

Mit Beendigung der Frist erfolgt nun die Erfassung und Bearbeitung der zahlreich eingegangenen Stellungnahmen zum Planentwurf. Danach erfolgen die Beratungen und Beschlussfassungen zur Abwägung der vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen und zur entsprechenden Überarbeitung des Planentwurfs in den Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaft. Die Regionale Planungsgemeinschaft geht davon aus, dass auch der überarbeitete Planentwurf einer erneuten Beteiligung (Anhörung und öffentlichen Auslegung) unterzogen wird.

Aus gegebenen Anlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß § 10 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Thüringer Landesplanungsgesetz die Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen (hier Regionalplan Südwestthüringen) zu unterrichten bzw. zu beteiligen ist und somit die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplanes besteht. Eine Pflicht des Plangebers, auf die erhaltenen Stellungnahmen jeweils mit einer Eingangsbestätigung oder Informationen zur Berücksichtigung der eingereichten Hinweise, Anregungen und Bedenken zu reagieren oder Stellungnehmende über den jeweiligen „aktuellen Stand der Dinge“ zu informieren, lässt sich weder aus den gesetzlichen Grundlagen für das Planverfahren ableiten, noch ist dies üblich oder gar praktikabel.

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