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Entwurf ...

… zur Änderung des Regionalplanes Südwestthüringen:

Die Änderung ist mit der entsprechenden Beschlussfassung vom 17.03.2015 eingeleitet worden.

In ihrer Sitzung am 27.11.2018 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen beschlossen, den Entwurf zum Regionalplan Südwestthüringen zur Durchführung der Beteiligung (Anhörung und öffentliche Auslegung) nach § 3 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) vom 11. Dezember 2012 (GVBl S. 450) freizugeben (Beschluss-Nr. 06/371/2018 – siehe Verfahrensübersicht und -stand). Gleichzeitig legte sie fest, dass die Anhörung / öffentliche Auslegung (Beteiligung) im Zeitraum vom 11.03.2019 bis einschließlich 15.05.2019 erfolgt.

Mit Beendigung der Frist dieses Beteiligungsverfahrens erfolgte die Erfassung und Bearbeitung der zahlreich eingegangenen Stellungnahmen zum Planentwurf. In einem intensiven Arbeitsprozess wurden die Abwägungen der vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen vorgenommen sowie neue inhaltliche und rechtliche Aspekte (insbesondere durch die vielfältigen dynamischen globalen Entwicklungen mit regionalen Auswirkungen und die Erste Änderung des Landesentwicklungsprogrammes Thüringen 2025 vom 05.08.2024) in den 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen einschließlich Umweltbericht integriert. D.h., der erste Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen wurde in seiner Gesamtheit grundlegend überarbeitet und ergänzt. Somit ist die Durchführung eines erneuten Beteiligungsverfahrens erforderlich.

Der 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen wurde durch die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft am 25.03.2026 beschlossen und zur Veröffentlichung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sowie der im Planungsbeirat vertretenen Institutionen freigegeben (Beschluss-Nr.: 05/445/2026). Das Beteiligungsverfahren fand im Zeitraum vom 18.05.2026 bis einschließlich 20.07.2026 statt. Dabei standen neben dem 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen (einschließlich Begründung und Umweltbericht) auch zweckdienliche Unterlagen zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit. Mit Beendigung des Beteiligungsverfahrens erfolgt nunmehr die Erfassung, Prüfung und Auswertung der über 18.000 eingegangenen Stellungnahmen zum Planentwurf – auch im Hinblick darauf, welche Fachbehörden noch einmal einzubinden sind. Die Ergebnisse der Auswertung sowie die möglicherweise daraus resultierende Überarbeitung des Planentwurfs werden dann in den Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen beraten.

Mit Blick auf die gesetzliche Fristsetzung bzgl. Windenergie (31.12.2027) wurde am 19.08.2026 durch die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen beschlossen, den Abschnitt 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie des Regionalplanes Südwestthüringen zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung als eigenständigen „Sachlicher Teilplan Windenergie Südwestthüringen“ aus dem Gesamt-Regionalplan Südwestthüringen auszugliedern und nun im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 ROG weiterzuführen (Beschluss-Nr. 13/453/2026). Dieser wird dann den Gremien der RPG Südwestthüringen zur weiteren Beratung / Überarbeitung vorgelegt. Dieses Vorgehen soll eine zügige Fortführung des Planungsprozesses gewährleisten. Ansonsten gilt, dass bei einer Fristverfehlung Windkraftanlagen in der gesamten Planungsregion Südwestthüringen als besonders privilegiert gelten und einer regionalplanerischen Steuerung vollständig entzogen sind. Die Bearbeitung der übrigen Inhalte / Kapitel des Regionalplans Südwestthüringen wird vorerst zurückgestellt.
Beschluss-Nr. 13/453/2026

Aus gegebenem Anlass wird ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen, dass sich eine Pflicht des Plangebers, auf die erhaltenen Stellungnahmen jeweils mit einer Eingangsbestätigung oder Informationen zur Berücksichtigung der eingereichten Hinweise, Anregungen und Bedenken zu reagieren oder Stellungnehmende über den jeweiligen „aktuellen Stand der Dinge“ zu informieren, aus den gesetzlichen Grundlagen für das Planverfahren nicht ableiten lässt.

Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Regionalplan Südwestthüringen finden Sie in folgendem Dokument:
FAQ Regionalplan

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